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Wichtig bei einer Kündigung: Die Frist für die Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen. Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag, bevor wir gesprochen haben. Ihre Angaben behandeln wir vertraulich.

So geht es weiter

1.
Wir melden uns persönlich bei Ihnen.Werktags in der Regel noch am selben Tag.
2.
Ehrliche Ersteinschätzung Ihres Falls.Realistisch statt Panikmache — fair abgerechnet.
3.
Wir legen die nächsten Schritte fest.Fristen sichern, Unterlagen prüfen, Verhandlung oder Klage.

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